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Kündigungsstichtag bei der Kfz-Versicherung verpasst?

Autofahrer machen es sich bei der Kündigung ihrer Kfz-Versicherung oft recht schwer. Aber dann, wenn die Beitragserhöhungen ins Haus flattern, wollen sie schnell noch kündigen. Wie gut die Chancen dann noch sind, regelrecht das Sonderkündigungsrecht.


Der November ist vorbei und damit auch die Zeit, die Kfz Versicherung wechseln zu können. Die Kündigungsfrist endete mit dem 30. November und für eine ordentliche Kündigung ist es nun zu spät. Doch wer die Wechselphase der Autoversicherung verpasst hat, braucht dennoch nicht immer ein ganzes Jahr zu warten, bis er wieder die Kfz-Versicherung wechseln kann – es gibt auch noch das sog. Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht, auch als außerordentliches Kündigungsrecht bezeichnet, greift dann, wenn bestimmte Gründe vorliegen, die es erlauben, die Kfz-Versicherung außerhalb der normalen Kündigungsphase zu wechseln. Ein Grund für die Kündigung einer Autoversicherung gemäß dem Sonderkündigungsrecht ist die Erhöhung der Versicherungsprämie, ohne dass die Versicherung einen Schadenfall regulieren musste. Hierbei gilt: Weist der Versicherer einen Vergleichsbeitrag aus, der günstiger ist als der zu zahlende Versicherungsbeitrag ab dem Folgejahr, darf man ab Kenntnis der höheren Versicherungsprämie den Versicherungsvertrag einen Monat lang kündigen. Die Wirksamkeit der Kündigung wird frühestens auf den Tag datiert, ab dem der höhere Beitrag gegolten hätte. Da Versicherer nicht zwangsweise vor dem 30.11. ihre Versicherungskunden über Beitragsänderungen informieren müssen, haben manche Autofahrer, die erst im Dezember von einem höheren Beitrag erfahren, sogar noch im Januar die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung nach Sonderkündigungsrecht zu kündigen und sich eine neue sowie günstigere Kfz-Versicherung zu suchen.

Auch nach einem Schadensfall besteht im Übrigen ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt jedoch ab dem Tag der Anerkennung der Leistungspflicht, der Schadenregulierung oder Leistungsverweigerung. Binnen eines Monats nach einer solchen Mitteilung kann außerordentlich gekündigt werden.

Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es den Fahrzeughaltern, auch außerhalb der Zeit die Autoversicherung zu kündigen, wenn die Gründe zutreffen. Die Erhöhung der Versicherungsprämie ohne Schadensfall und ohne einer gleichzeitige Verbesserung der Leistungen der Kfz-Versicherung ist sicher Grund genug, sich nach einer neuen Versicherung für sein Auto umzusehen. Einfach und schnell geht das mit einem Versicherungsvergleich, der die Kfz-Versicherungstarife automatisch berechnet und vergleicht. Dann kann man schnell woanders deutlich weniger bezahlen – dennoch für einen vergleichbaren Versicherungsschutz.

Verfasst von Henning Petrat am 03.12.2010



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Henning Petrat


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