Der Businessplan für das Arbeitsamt

Wenn Sie arbeitslos sind und sich selbständig machen wollen, können Sie einen Gründungszuschuss beim Arbeitsamt beantragen. Das Arbeitsamt verlangt von Ihnen einen Businessplan, dass bedeutet, Sie müssen klarstellen, wie Ihre geplante Selbständigkeit genau aussehen soll.
Der Businessplan muss klar strukturiert sein, und seitens einer fachkundigen Stelle anerkannt werden, um den Gründungszuschuss zu bekommen.
In Ihrem Businessplan sollte als erstes Ihre Geschäftsidee klar dargestellt werden. Des Weiteren müssen Sie nachweisen, dass Sie persönlich und fachlich in der Lage sind, Ihr Geschäft zu führen. Hier können Sie punkten, indem Sie dies mit entsprechenden Qualifikationen belegen. Von großem Vorteil sind vor allem auch praktische Nachweise.
Des Weiteren gehört in einen Businessplan die Markteinschätzung. Wie stehen Ihre Chancen auf dem Markt und wie gestaltet sich die Wettbewerbsituation.
Besteht überhaupt Bedarf an Ihren Produkten oder Dienstleistungen, und wie groß ist die Konkurrenz.
Auch die Standortwahl ist wichtig und sollte im Businessplan erläutert werden. Wie schätzen Sie Ihre Zukunftsaussichten ein. Das Arbeitsamt wird einem Gründungszuschuss nur dann zustimmen, wenn es sicher ist, dass Ihr Geschäft in Zukunft tragfähig sein kann.
Erläutern Sie ausführlich, durch welche Maßnahmen Ihr Geschäft wachsen wird. Welche Messen nutzen Sie, wie stellen Sie sich die Werbung für Ihr Geschäft vor, mit welchen Kosten und mit welchen Einnahmen rechnen Sie. Ein wichtiger Aspekt im Businessplan ist ebenso die Rechtsform Ihres Geschäftes. Haben Sie alle Genehmigungen erhalten und sind die entsprechenden Räumlichkeiten zur Geschäftsausübung vorhanden.
Einen Gründungszuschuss werden Sie nur bekommen, wenn Sie mit Ihrem Businessplan überzeugen können. Das Arbeitsamt wird einen Gründungszuschuss gewähren, wenn klar ersichtlich ist, dass Ihr Geschäft wachsen wird und Sie nach einer gewissen Zeit, von Ihrer Selbständigkeit leben können.
Wenn Sie das alles klar und übersichtlich dargestellt haben, dürfte einem Gründungszuschuss nichts mehr im Wege stehen.
Verfasst von Nico Reichelmann am 26.02.2011