Einkommensgrenze Private Krankenversicherung
Mindesteinkommen private Krankenversicherung
Wieviel muss ich verdienen, um mir die Private Krankenversicherung leisten zu können? Sicher haben auch Sie sich schon diese Frage gestellt. Eine befriedigende Antwort fehlt wahrscheinlich immer noch. Dafür gibt es einen driftigen Grund – das Thema Mindesteinkommen und private Krankenversicherung ist kompliziert. Neben der Tatsache, dass Sie als Arbeitnehmer erst ab einer gewissen Einkommensgrenze in die PKV eintreten können, kommen in diesem Zusammenhang unterschiedlichste individuelle Einflussgrößen ins Spiel. Denn schon der Blick zu Selbständigen genügt, damit Sie erkennen, dass die Versicherungspflichtgrenze beim Einkommen nicht alles ist, sondern beim Thema Mindestgehalt sehr viel mehr eine erhebliche Rolle spielen kann.
PKV: Mindesteinkommen als Arbeitnehmer
Der Gesetzgeber hat für den
Wechsel in die private Krankenversicherung sehr klare Regeln erlassen. Arbeitnehmer, die sich im Rahmen einer privaten Krankenkasse absichern wollen, müssen ein Mindestgehalt erzielen, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Derzeit (2011) liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 49.500 Euro, im Jahr 2010 musste das Einkommen noch bei mindestens 49.950 Euro liegen.
Die JAEG (Versicherungspflichtgrenze) wird regelmäßig angepasst. Das Mindesteinkommen für den Wechsel in die PKV ist damit relativ scharf umrissen. Eine Aussage auf das tatsächliche Gehalt, ab dem ein Versicherungswechsel sinnvoll ist, lässt sich daraus noch lange nicht ableiten. Noch schwerer als beim Arbeitnehmer wird die Situation im Bereich der Selbständigen und Freiberufler.
Mindestgehalt für Selbständige und Freiberufler
Laut SGB V sind Selbständige und Freiberufler versicherungsfrei. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, können Sie Ihre Krankenversicherung selbst auswählen, also freiwillig in die GKV eintreten oder sich privat versichern. Für diesen Schritt ist die Höhe des Einkommens unerheblich – der Gesetzgeber schreibt Ihnen kein Mindestgehalt vor. Eine weitreichende Freiheit, mit der gleichzeitig aber auch eine erhebliche Verantwortung verbunden ist. Weshalb soll an einem Beispiel illustriert werden.
Angenommen, Sie erzielen zu Beginn der Selbständigkeit ein durchschnittliches Einkommen von 4.000 Euro pro Monat. Die private Krankenversicherung von 285 Euro im Monat können Sie sich locker leisten. Aufgrund von Krankheit sinkt das Einkommen auf 1.500 Euro. Abzüglich anderer Verbindlichkeiten bleibt Ihnen dann noch eine Summe von 350 Euro – der finanzielle Spielraum wird wesentlich kleiner. Passt die PKV den Beitrag jetzt an, kann es sein, dass Ihr Mindesteinkommen nicht mehr ausreicht, sie also den Tarif wechseln oder auf Leistungen verzichten müssen.
Für Selbständige und Freiberufler ist diese Gefahr durchaus real. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Beiträge generell nach oben entwickeln, gewinnt die Frage nach dem Mindesteinkommen zusätzlich an Komplexität. Niemand weiß, wieviel Sie in 20 Jahren für Ihre PKV aufwenden müssen. Aktuelle Untersuchungen gehen aber davon aus, dass es gerade im Bereich unterkalkulierter Tarife Mehrbelastungen in Höhe einiger tausend Euro sind, die das Budget belasten, Ihr Mindesteinkommen über die Jahre also steigen muss bzw. Sie Rücklagen anzusparen haben.
Mindesteinkommen – Einsparpotenziale nutzen
Die Antwort auf die Frage nach dem Mindesteinkommen können nur Sie sich selbst geben. Berücksichtigen Sie dabei Ihre aktuellen Zahlungsverpflichtungen sowie die Beitragsentwicklung vergangener Jahre. Und kombinieren die Leistungsbereiche der PKV sinnvoll miteinander. Es macht kaum Sinn, teure, aber wenig nützliche Komfortleistungen in die private Krankenversicherung aufzunehmen. Hier ist der aktuelle
Private Krankenversicherung Test der Stiftung Warentest bzw. Finanztest zu empfehlen.
In dieser Hinsicht sehen Experten die Chefarztbehandlung, das Einbettzimmer und wirkstoffgleiche, aber teure Original-Medikamente kritisch. Grundsätzlich ist es aber ratsam, ein Mindestgehalt zu erzielen, dass finanzielle Spielräume offen hält – egal, ob Sie zu den Arbeitnehmern oder Selbständigen gehören.
Verfasst von Asenta Röber am 10.09.2011