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Genesen durch 1-Bettzimmer und Chefarztbehandlung

Privatpatienten erhalten im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten eine deutlich bessere Betreuung im Krankenhaus. So werden Sie im 1-Bettzimmer untergebracht und unterliegen der direkten Betreuung des Chefarztes.


Zur Genesung braucht ein Patient Ruhe und Entspannung. Diese kann ihm am besten in einem Einbettzimmer gewährt werden. Dieses wiederum wird nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Doch jedem Verbraucher ist es möglich, durch den Vertrag mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung diesen Komfort für sich selbst abzusichern. Eine solche Versicherung übernimmt Behandlungs- und Medizinalkosten, die ein Mitglied der Krankenkassen selbst bezahlen müsste. Denn die private Krankenhauszusatzversicherung gewährt ihren Mitgliedern, bei Chefarztbehandlung und freier Krankenhauswahl in gesundheitlichen Krisensituationen sich einer optimalen medizinischen Behandlung unterziehen zu können und zugleich die Kosten zu kontrollieren.

Doch noch mehr Leistungen werden von der privaten Krankenhauszusatzversicherung gewährt: Ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersbegrenzung (jedoch mit einer dreimonatigen Karenzzeit). Es stehen unterschiedliche Tarifoptionen für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung: So kann Krankenhaustagegeld vereinbart werden - ebenfalls zahlen die Versicherer einen Krankentransport aus einer Entfernung von 100 Kilometern. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz ist ebenso eine vor- und auch eine nachstationäre Behandlung. Es bieten Versicherer an, auf die dreimonatige Karenzzeit zu verzichten, sobald sich als Schadensfall ein Unfall ergibt.

Viele Versicherungstarife sind auf dem bundesdeutschen Markt vorhanden. Für jeden Verbraucher empfiehlt sich somit ein Versicherungsvergleich - entweder über Verbraucherberatungen oder aber auch über Online-Vergleiche. Leistungsunterschiede können sich sehr deutlich niederschlagen - somit gilt: Ein Vertrag soll immer die vollstationäre Behandlung enthalten können. Weiterhin sollte noch auf einen anderen Zusammenhang verwiesen werden: Ideal sind Versicherungsanbieter, die in den ersten drei Versicherungsjahren nicht kündigen dürfen. Ebenfalls sollten Versicherer den dreieinhalbfachen Gebührensatz der Gebührenordnung für Ärzte noch übernehmen.

Zusatzversicherungen für das Krankenhaus können für jedes Alter und für jeden Gesundheitszustand individuell abgestimmt werden. Sonderkonditionen bestehen auch und gerade für Kinder: Für unter 15jährige ist ein Vertrag mit einem Anbieter dieser Versicherungen mit guten Vorteilen verbunden - hier lohnt sich die Einholung von Verbraucherinformationen. Ebenfalls für ältere Personen lohnen sich Krankenhauszusatzversicherungen - überraschende und unabsehbare Kostenanhäufungen können hier entschieden vermieden werden.

Verfasst von Martin Kiedrowski am 16.07.2011



Der Autor



Martin Kiedrowski
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