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Kapitalgesellschaft

Umfassende Erläuterungen zur Kapitalgesellschaft kostenlos für Unternehmern und Gründer. Die Voraussetzungen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft anschaulich dargestellt.

Eine Kapitalgesellschaft stellt eine Körperschaft des privaten Rechts dar, die durch mehrere Gesellschafter zur Verfolgung eines gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Zwecks gegründet wird. Die Rechtsstellung einer Kapitalgesellschaft ist die juristische Person. Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft gelten verschiedene gesetzliche Regelungen zur Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung.

In Deutschland kann die Aktiengesellschaft, Europaische Gesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und die GmbH als verschiedene Formen der Kapitalgesellschaft unterschieden werden. Die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft haben ein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung, das Recht auf eine Gewinnausschüttung und einen Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung der Gesellschaft.

Welche Rechtsform eine Kapitalgesellschaft annehmen soll ist ein Punkt der bei der Erstellung von einem Businessplan Existenzgründung zu klären ist.
Nach der Größe können kleine, mittlere und große Gesellschaften unterschieden werden. Mit steigender Größe einer Gesellschaft gelten für diese strengere Rechnungslegungsanforderungen. In welche dieser drei Gruppen eine Gesellschaft eingeteilt wird, richtet sich nach dem Umsatz, der Bilanzsumme und der Anzahl der Arbeitnehmer.

Die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ist mit der Führung der Geschäfte der Gesellschaft im Innen- und Außenverhältnis betraut. Die Geschäftsführung einer GmbH ist gemäß § 37I dabei an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden. Bei der Aktiengesellschaft obliegt die Geschäftsführung der dem Vorstand im Sinne des § 77 AktG. In der Regel haben die Aktionäre einer AG keinen Einfluss auf die Handlungen der Geschäftsführung.
Zur Gründung einer Kapitalgesellschaft gelten je nach Rechtsform unterschiedliche Vorschriften zur Einzahlung des Stamm- und Grundkapital in die Gesellschaft. In Höhe der eingezahlten Einlage haftet eine Kapitalgesellschaft im Aussenverhältnis unbeschränkt. Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlage, nicht mit ihrem Privatvermögen.

Verfasst von Linus Paul am 22.10.2010



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