Private Unfallversicherung

Bei einer privaten Unfallversicherung gibt es neben der obligatorischen Invaliditätssumme noch weitere Leistungen, die man versichern kann. Das wichtigste ist aber die Invaliditätssumme, denn sie soll die finanziellen Verluste bei einem schweren Unfall mit langwieriger Arbeitsunfähigkeit ausgleichen und helfen, den bekannten Lebensstandard zu halten. Weitere Leistungen sind auch wichtig, aber nicht unbedingt notwendig.
Das Unfalltagegeld wird bei einer Arbeitsfähigkeitsbeeinträchtigung gezahlt. Die Dauer der Auszahlung ist in der Regel auf 1 Jahr begrenzt. Das Krankenhaustagegeld wird, wie der Name schon besagt, dann ausbezahlt, wenn die versicherte Person wegen eines Unfalles einen stationären Krankenhausaufenthalt auf sich nehmen muss. Diese Leistung kann man auch durch eine Krankenhaustagegeldversicherung abdecken. Hier liegt der Vorteil darin, dass Krankenhaustagegeldversicherung das Krankenhaustagegeld bei jedem stationären Aufenthalt zahlt. Hier spielt es also keine Rolle, ob die versicherte Person wegen einem Unfall oder einer Krankheit im Krankenhaus liegt. Wenn ein Krankenhaustagegeld bei der privaten Unfallversicherung vereinbart wurde, kann auch ein Genesungsgeld einbezogen werden.
Das Genesungsgeld steht in enger Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld und wird nur dann gezahlt, wenn die versicherte Person in stationärer Behandlung war. Das Genesungsgeld wird dann in der Regel für denselben Zeitraum gezahlt, in dem versicherte Person sich in stationärer Behandlung befunden hat. Die Dauer ist bei den meisten Versicherungen aber auf 100 Tage beschränkt. Auch eine Todesfallleistung kann man mit der Unfallversicherung beantragen. Hier legt man eine Versicherungssumme fest, die bei Tod der versicherten Person durch einen Unfall, an den Bezugsberechtigten ausbezahlt wird. Wenn man auch den Tod durch Krankheit versichern will, sollte man sich über eine Risikolebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung informieren.
Verfasst von Alexander Hacker am 01.09.2011